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Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.
Entwicklungen in der Umsetzung des Gesetzes zur Opferpension (Stand 12. Oktober 2008):
Keine DDR-Opferrente bei Haft unter sechs Monaten mehr
Das lange Warten und Ungerechtigkeiten bei der Bearbeitung wurde von der UOKG kritisiert. mehr
Anträge
von Haftopfern in Thüringen auf strafrechtl. Rehabilitierung fast verdreifacht:
2007 645 Anträge,
2006 248 Anträge.
Im Land Brandenburg
werden 12.000 Anträge erwartet, 5000 gingen bis Januar 2008 ein.mehr
Kritik an schleppender Bearbeitung mehr
Im Land Berlin
gingen bis Feb. 2008 8496 Anträge ein. Davon ist erst ein Drittel entschieden.
mehr
In Sachsen-Anhalt gingen bis Oktober 2007 ca. 6.100 Anträge ein.
In Sachsen bis Anfang November 2007 ca. 7951 Anträge. mehr
Hinweise zur Beantragung der Opferpension:
Antragsformular im Land Berlin | Gesetzliche Grundlage | StrRehaG | Merkblatt Justizministerium mit Adressen
Zuständigkeiten | Wortlaut | Was können die Verfolgten tun, die keine Ehrenrente erhalten?
Adressen und Formulare in allen Bundesländern
Die Entwicklung
des Gesetzes im Jahr 2007:
Bundespräsident unterzeichnet SED-Opferrentengesetz
Berlin (ddp). Bundespräsident Horst Köhler hat das SED-Opferrentengesetz unterzeichnet. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. September in Kraft treten. Ehemalige politische Häftlinge aus der DDR erhalten künftig eine monatliche Pension von 250 Euro, wenn sie mindestens sechs Monate inhaftiert waren und wirtschaftlich bedürftig sind. Die Einkommensgrenze liegt bei 1035 Euro bei Alleinstehenden sowie bei 1380 Euro bei Personen in fester Partnerschaft.
Alters- oder Berufsunfähigkeitsrenten sowie vergleichbare Leistungen werden auf die SED-Opferrente nicht angerechnet. Auch findet keine turnusmäßige Überprüfung der Einkommensverhältnisse statt. Die Berechtigten sollen aber Änderungen ihrer Finanzlage melden. Von der Neuregelung sollen rund 42 000 Betroffene profitieren. Die jährlichen Kosten werden dem Bundesfinanzministerium zufolge auf 120 Millionen bis 130 Millionen Euro beziffert, von denen 80 Millionen bis 90 Millionen Euro auf den Bund entfallen.
Bundesrat stimmt Opferrente zu
Ehemalige politische Häftlinge des DDR-Regimes erhalten zukünftig eine Opferrente in Höhe von 250 Euro. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR zugestimmt.
Voraussetzung für die Gewährung der monatlichen Rente ist eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers. Dabei werden Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung bzw. vergleichbare Leistungen nicht angerechnet. Für die laufende Gewährung der Rente reicht eine einmalige Antragstellung aus. Dies bedeutet, dass die Bedürftigkeit nicht - wie noch im ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen - alle sechs Monate erneut nachgewiesen werden muss.
Das Gesetz verlängert zudem die Fristen für Anträge nach dem Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz bis Ende des Jahres 2011. Es greift damit Forderungen der Länder aus einer 2006 beim Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzesinitiative auf.
http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2007/084-2007.html
Bundesrat Pressemitteilung
84 / 2007
Opfer des SED-Regimes haben künftig bessere Chancen, eine Entschädigung für ihre Inhaftierung in der DDR zu erhalten. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat für die gesetzliche Neuregelung, die eine monatliche Pension von 250 Euro vorsieht. Voraussetzung für den Bezug der Opferrente ist, dass der Empfänger mindestens sechs Monate in DDR-Gefängnissen inhaftiert war und als Alleinstehender ein Einkommen von weniger als 1035 Euro hat. Bei Verheirateten beträgt die Einkommensgrenze 1380 Euro.
Dadurch erhöht sich die Zahl Anspruchsberechtigten von 16.000 auf über 40.000. Die Gesamtsumme der Leistungen erhöht sich von 48 Millionen auf 100 Millionen Euro jährlich. Nach Schätzungen von Opferverbänden wurden in der DDR 80.000 Menschen verfolgt.
Tagesspiegel Berlin, 06.07.2007
Bundesrat billigt Sonderrente für DDR-Opfer
Fast 17 Jahre nach der Wiedervereinigung erhalten die Opfer des DDR-Regimes eine Entschädigung für erlittenes Unrecht. Der Bundesrat billigte am Freitag die bereits vom Bundestag beschlossene Sonderrente für mehr als 40 000 Betroffene. Nach der Regelung bekommen sie monatlich 250 Euro, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen.
Voraussetzung für die Zahlung der Opferrente ist, dass das monatliche Einkommen des Empfängers nicht über 1035/1380 Euro bei Alleinstehenden/Verheirateten liegt. Anders als geplant, werden Renten allerdings darauf nicht angerechnet. Durch diesen Schritt erweiterte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich von von ursprünglich 16 000 auf 42 000.
Leipziger Volkszeitung, 6. Juli 2007
DDR-Opferrente beschlossen: 250 Euro pro Monat für Bedürftige
13. 6. 2007 - Mehr als 40 000 Opfer des DDR-Regimes erhalten künftig eine Sonderrente. Fast 17 Jahre nach der Einheit verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition ein entsprechendes Gesetz. Danach bekommen die Betroffenen monatlich 250 Euro, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen. Voraussetzung ist, dass sie als finanziell bedürftig gelten. Diese Bedürftigkeits-Klausel stößt bei Opposition und Opferverbänden auf erhebliche Kritik. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen beklagte in der Debatte, damit werde die Ehrenpension zu einer Sozialleistung. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD- Fraktion, Klaas Hübner, sagte, vor allem für die Bezieher kleiner Renten bedeute die Regelung eine "spürbare materielle Verbesserung".
Die Opferrente wird nur bewilligt, wenn ein Betroffener als Alleinstehender weniger als 1035 Euro oder als Verheirateter weniger als 1380 Euro verdient. Entgegen der ursprünglichen Planung werden Renten allerdings nicht auf die Einkommensgrenze angerechnet. Schätzungen zufolge steigt damit die Zahl der Anspruchsberechtigten von ursprünglich 16 000 auf jetzt 42 000. Grüne und FDP sprachen sich dafür aus, allen Betroffenen einen niedrigeren Sockelbetrag auszuzahlen und die Summe für besonders Bedürftige aufzustocken. Die Linkspartei forderte im Gegenzug eine Rente von 500 Euro für alle Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden. Linksfraktions-Vizechefin Pau kritisierte, nicht das Engagement für Demokratie werde geehrt, sondern lediglich die aktuelle Bedürftigkeit. Wolfgang Wieland (Grüne) sagte, ohne jede Begründung werde Unfrieden geschaffen, indem man die Verfolgten des SED-Regimes in verschiedene Gruppen einteilt. dpa
Mutige
Störenfriede
Die Deutschen tun sich schwer mit der Aufarbeitung ihrer Geschichte – jedenfalls, was die NS-Diktatur und die der SED betrifft. Es gibt scheinbar einen kollektiven Unwillen, sich mit den schrecklichen Kapiteln der eigenen Geschichte zu beschäftigen. Es ist kein Trost, dass künftig mehr als 40 000 Opfer des DDR-Regimes eine kleine Sonderrente erhalten – allerdings nur, wenn sie als finanziell bedürftig gelten. Die ehemaligen SED-Funktionäre und die willigen Handlanger des Regimes sind weitaus üppiger ausgestattet.
Die Große Koalition weiß, wie dürftig die Sonderrente ausfällt. Deswegen wird – wie übrigens bei der Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter auch – gebetsmühlenhaft die symbolische Bedeutung der Regelung betont: Man könne das erlittene Unrecht zwar nicht wieder gut machen, aber den Betroffenen das Gefühl geben, dass sie nicht vergessen sind. Die Linkspartei ist in der Nachfolge der SED gar dreist genug, 500 Euro pro Monat für alle politische Verfolgten zu fordern. Damit schwingt sie sich in unglaublicher Umkehrung historischer Ursachen zur Anwältin der Opfer auf. Das Trauerspiel besteht darin, dass die Opfer in der Tat vergessen sind. Sie werden materiell etwas unterstützt, aber ansonsten gelten sie in ihrem von vielen Bürgern als penetrant empfundenen Beharren auf Gerechtigkeit als Störenfriede.
Deutschland tut sich schwer mit seinen Mutigen, statt sie zu ehren. Der 17. Juni 1953, der Aufstand gegen das DDR-Regime, war schon vor Jahren ein willkommener freier Tag, kaum einer des Gedenkens. Widerstandskämpfer haben in Deutschland keine Lobby. Dabei sind sie es, deren Erbe es zu wahren und zu hüten gilt. Sie sind es auch, die entscheidend zur Einheit beigetragen haben. Demokratie und Freiheit sind keine Selbstverständlichkeiten, von allein funktionieren sie nicht. Was besonders anrührt, ist die Bescheidenheit und Demut, mit der die meisten Opfer auf ihr Begehren hinweisen. Es ist bitter, dass diejenigen, die in schweren Zeiten aufrecht gingen, sich jetzt fast schon entschuldigen müssen. Von Reinhard Brennecke, Braunschweiger Zeitung, 13.6.2007
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über eine Ehrenpension für SED-Opfer wird nachgebessert: So werden zwar eine Haftdauer von sechs Monaten und die materielle Bedürftigkeit der Antragsteller Voraussetzungen für den Bezug der Rente von monatlich 250 Euro bleiben.
Doch sollen nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch verabschiedete, Einkünfte aus Alters-, Betriebs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten bei der Bedürftigkeitsklausel nicht angerechnet werden. Dadurch verdreifache sich der Kreis der Berechtigten auf etwa 42 000 Personen, sagte der SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel dem Tagesspiegel. Damit steige auch die Summe der ursprünglich geplanten jährlichen Kosten von etwa 48 Millionen Euro auf das Dreifache. In dem Änderungsantrag wird auch einem vielfachen Wunsch von Opferverbänden und Sachverständigen in Verfahrensfragen entsprochen: So müssen Antragsteller die Voraussetzungen für den Bezug der SED-Opferrente nur einmal nachweisen, und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, halbjährlich oder jährlich wiederkehrend, was von den Betroffenen als unwürdiges Verfahren empfunden wurde. Die Bezugsberechtigten sind lediglich verpflichtet, Änderungen in ihrer Einkommenssituation mitzuteilen.
Der Bundestag wird den geänderten Gesetzentwurf voraussichtlich auf seiner Sitzung am 14. Juni absegnen. Nach der in den Koalitionsfraktionen abgestimmten Entscheidung des Rechtsausschusses gilt die Verabschiedung im Plenum als sicher. Dressel sagte, es sei wichtig gewesen, die Einigung so „schnell und vernünftig vor dem symbolträchtigen Datum 17. Juni hinzubekommen“.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/24.05.2007/3285595.asp
Sachverständigenbericht
der UOKG zur 2. Anhörung im Mai 2007 im Bundestag hier:
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Die Koalitionsfraktionen
haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Opferrente für ehemalige politische
Häftlinge des SED-Regimes vorgelegt (BT-Dr 16/4842). | Wortlaut
hier ![]()
Danach sollen Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens
sechs Monate in Haft waren und wirtschaftlich bedürftig sind, eine Zahlung
von 250 Euro monatlich bekommen. Der Entwurf sieht auch vor, die Antragsfristen
im strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und im beruflichen Rehabilitierungsgesetz
bis zum 31. 12. 2011 zu verlängern. Außerdem sollen die Mittel der Stiftung
für ehemalige politische Häftlinge von 1,6 Millionen Euro auf 3 Millionen
Euro pro Jahr aufgestockt werden. Ein gleichlautender Antrag, den Union und
SPD im Februar vorgelegt hatten, war auf heftige Kritik gestoßen. Insbesondere
Grüne und FDP hatten deutliche Nachbesserungen vorgeschlagen, wie unter anderem
eine Erhöhung der Pension und deren Zahlung unabhängig von der wirtschaftlichen
Bedürftigkeit der Betroffenen.
heute im bundestag Nr. 83 v. 28. 3. 2007 | mehr
Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte zur Beratung am 29.3.2007 zum "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" (BT-Drs. 16/4842)
"Noch schlimmer als befürchtet"
Der Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat das geplante Gesetz zur Entschädigung der SED-Opfer scharf kritisiert. Der Entwurf sei noch schlimmer als befürchtet, sagte Knabe am Donnerstag in Berlin der Nachrichtenagentur ddp. Der Bundestag wollte sich am 29.3.2007 in erster Lesung mit dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz befassen.Der Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat das geplante Gesetz zur Entschädigung der SED-Opfer scharf kritisiert. Der Entwurf sei noch schlimmer als befürchtet, sagte Knabe am Donnerstag in Berlin der Nachrichtenagentur ddp. Der Bundestag wollte sich am Abend in erster Lesung mit dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz befassen. Knabe zufolge geht aus dem Entwurf hervor, dass die geplante Sonderrente für bedürftige DDR-Haftopfer mit bisherigen Unterstützungsleistungen verrechnet werden soll.
Im Gesetzentwurf sei von neun Millionen Euro Einsparungen die Rede. Die Kosten lägen demnach nicht, wie bisher vermeldet, bei 48 Millionen Euro, sondern nur bei 39 Millionen Euro. Der Historiker bemängelte zudem, dass Verfolgte des SED-Regimes nicht nur ein Mal, sondern im Abstand von sechs Monaten erneut einen Antrag stellen und ihre Einkommensverhältnisse nachweisen müssten. Der für viele Opfer als sehr belastend empfundene Kampf mit den Behörden werde dadurch noch größer. Auch an der Ehegattenregelung sei nichts geändert worden, hob Knabe hervor. Selbst bedürftige Verfolgte erhielten keine Opferrente, wenn ihre Partner mehr als 350 Euro dazuverdienten. (Quelle: ddp)
Der "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" (BT-Drs. 16/4842) wird nach derzeitiger Planung als TOP 16 am Donnerstag, dem 29.03.2007 gegen 21.15 Uhr im Deutschen Bundestag aufgerufen. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Reden zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes nicht vorgetragen, sondern zu Protokoll gegeben werden, ist damit recht hoch.
Artikel
Tagesspiegel |
Artikel
Sächs. Zeitung |
Erste Stellungnahmen:
UOKG |
VOS
Berlin, 29. 01. 2007
Pressemitteilung
Ähnliche Briefe gingen an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien
Brief
des UOKG-Vorstandes an die Bundeskanzlerin:
Das Wort „Opferrente“ verdient diese Regelung nicht!
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Die ehemaligen politischen Häftlinge des Kommunismus in der früheren DDR haben mit großen Hoffnungen die im Koalitionsvertrag versprochene Verbesserung in einem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erwartet, vor allem die Einführung der so lange geforderten und versprochenen Opferrente. Nach den Ankündigungen der Regierungsparteien vor wenigen Tagen sind diese hoffnungsvollen Erwartungen in Bestürzung, bei vielen sogar in Empörung umgeschlagen. Wir müssen feststellen, daß entgegen einer Opferrente, die demokratisch motivierten Widerstand gegen ein diktatorisches Regime und dadurch erlittene politische Haft würdigen soll, lediglich eine vom Einkommen abhängige Unterstützungsleistung im sozialrechtlichen Sinne beabsichtigt ist. Das Wort „Opferrente“ verdient sie nicht, eher denn schon ist es eine Almosenzahlung für Opfer kommunistischer Gewalt, die – aus welchen Gründen auch immer – in Armut leben. Und nur am Rande sei in diesem Zusammenhang die Großzügigkeit erwähnt, die in unserem Staat oft denjenigen zuteil wird, unter deren Gewalt wir leiden mussten.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzler, die in der angekündigten Form vorgesehene Rente ist nach unserer Meinung lediglich eine Ergänzung der Unterstützung, die die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in ungezählten Fällen seit vielen Jahren nach § 18 StRehaG für Opfer kommunistischer Gewalt in wirtschaftlicher Notlage leistet. Sie erfasst nach unserer Schätzung höchstens 20 Prozent der noch lebenden ehemaligen politischen Häftlinge und schließt zudem gerade die Frauen und Männer aus, die in den ersten Nachkriegsjahren besonders rigoros verfolgt und nach allen nur denkbaren physischen und psychischen Foltern zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Haftstrafen, die sie oft in den schrecklichen Strafregionen des sowjetischen GULag verbringen mussten.
Daß die von den Regierungsparteien angestrebte „Opferrente“ zudem den Grundsatz der Gleichbehandlung von Menschen gleicher Schicksale und gleicher erlittener Leiden verletzt, sei ebenfalls festgestellt. Sie würde zu einer verhängnisvollen Spaltung in der Gruppe der ehemaligen politischen Häftlinge führen. Es ist uns schlichtweg ein Rätsel, wie Abgeordnete der Regierungsparteien dieses vorgesehene Gesetz als einen „großen und wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung unserer jüngsten Geschichte im geteilten Deutschland“ (CDU/CSU-Bundestagsfraktion), bzw. als eine „Würdigung des demokratischen Staates für Zivilcourage und aufrechte Haltung“ (SPD-Bundestagsfraktion) werten können. Solche Urteile sind vielmehr Ausdruck für die tiefe Kluft zwischen dem Selbstverständnis mancher Politiker für ihre Arbeit und dem Empfinden der von ihnen geführten Menschen.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich bitte Sie um Verständnis für die Verbitterung, die aus meinem Schreiben klingt. Als Vorsitzender des Dachverbandes von mehr als 30 Opfervereinen und – organisationen weiß ich, daß diese Verbitterung von allen ehemaligen politischen Häftlingen des Kommunismus geteilt wird, egal, ob sie zu den wenigen Frauen und Männern zählen, die Nutzen aus der geplanten „Opferrente“ ziehen, oder ob sie zu der großen Mehrheit derjenigen gehören, die wieder einmal enttäuscht werden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie wenigstens veranlassen könnten, daß bei der Abfassung des Gesetzes ehemalige politische Häftlinge als Sachverständige gehört werden.
Mit Hochachtung und respektvollen Grüßen
Horst Schüler, Vorsitzender der UOKG
Pressemitteilung
zur Opferrente für ehemalige Politische Häftlinge der SBZ/DDR
Die berechtigte Forderung der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, den bereits im Einigungsvertrag zugesagten Nachteilsausgleich zu gewähren, ist nach 16 Jahren deutscher Einheit endlich von der Politik gehört worden. Es ist ein gesellschaftliches Mindestgebot, die aus politischen Gründen in der SBZ/DDR-Inhaftierten für jahrzehntelange gesellschaftliche Ausgrenzung und finanzielle Benachteiligung zu entschädigen.
Wir müssen verhindern, dass diejenigen, die in der Diktatur Zivilcourage gezeigt hatten, noch heute für das ihnen angetane Unrecht mit Mindestrenten und Sozialhilfe bestraft werden, während die Täter überhöhte Renten einstreichen und die Opfer verhöhnen.
Wir sind über die niedrigen Opferrenten enttäuscht, weil es damit nicht zum versprochenen Nachteilsausgleich kommt, sondern nur die größte Not lindert.
Wir fordern nach wie vor Gerechtigkeit für alle Geschädigten der SBZ/DDR-Diktatur – die Inhaftierten, Zwangsausgesiedelten, Geflüchteten, Verfolgten und Bespitzelten, die für ihren Widerstand gegen die SED-Diktatur, ihren Mut und ihre Zivilcourage einen hohen Preis zahlen mußten. Wir erwarten, in die kommenden Gesetzesberatungen einbezogen zu werden, um den berechtigten Forderungen der Opfer Gehör zu verschaffen.
gez. Rainer Wagner,
stellv. UOKG-Vorsitzender
gez. Angelika Barbe,
UOKG-Vorstand
Berlin, 22. 11. 2006
Pressemitteilung
Zur Ehrenpension für ehemalige Politische Häftlinge
Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft hat auf der Mitgliederversammlung im November in Berlin folgende Beschlüsse gefasst:
Die UOKG appelliert eindringlich an die Koalition eine einvernehmliche und den Opfern der SBZ/ SED-Diktatur gerecht werdende Novellierung des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes zu verabschieden. Ein Nachteilsausgleich in Form einer Opferpension ist überfällig. Mit zunehmender Sorge beobachten wir, die Mitglieder des Dachverbands aller Verfolgten und Opfer aus SBZ/ SED-Diktatur, die zunehmende Verletzung des Grundgesetzes zu Gunsten der einstigen Elite der SED-Diktatur, seiner Täter und Mittäter. Wir fordern den Bundestag daher auf die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes abzustellen. Eine weitere soziale Benachteiligung der Verfolgten wäre ein falsches Singnal für unsere Demokratie.
Die Mitgliederversammlung der UOKG nimmt mit Bestürzung zur Kenntnis, dass in einem aktuellen Scheidungsverfahren, welches der UOKG bekannt wurde, die sogenannte „VVN-Rente“ für einen Verfolgten des NS-Regimes in die Unterhaltsverpflichtung bzw. Einkommensberechnung des Verfolgten einbezogen werden soll. Wir fordern den Gesetzgeber auf, das entsprechende Gesetz dahingehend zu novellieren, das eine Entschädigungsrente für erlittenes Unrecht personenbezogen bleiben und daher von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt bleiben muss.
Die UOKG erwartet eine entsprechende Berücksichtigung dieses Komplexes auch für die bevorstehende Verabschiedung eines Gesetzes über die Zuerkennung einer wiederkehrenden Entschädigung (Opfperpension) für Opfer des SBZ/DDR-Unrechtes.
Die Mitgliedsverbände der UOKG.